TEILNAHMEBEDINGUNGEN

für das "75.000 Schwimmlängen"-Gewinnspiel 2021

 

  1. Registrierung/Teilnahme
    Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname und eine e-Mail-Adresse anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der e-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
     
  2. Teilnahmeberechtigte
    Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt haben. 
    Ausgenommen hiervon sind MitarbeiterInnen, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte.
     
  3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
    Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur per Internet möglich und hängt in keiner Weise von der Teilnahme am aktiven "Längenschwimmen" ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin sein/ihr Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Eine Teilnahme im Sinne eines Dateneintrags ist längstens bis 12. September 2021/23:59 Uhr möglich.
     
  4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
    Aus allen Teilnehmern, die sich zwischen 1. Juli 2021 und 12. September 2021 gültig mit ihren Kontaktdaten eintragen, wird in der Woche nach Ende der Eintragungsfrist der Gewinner/die Gewinnerin gezogen. Daraufhin werden die Gewinner per e-Mail verständigt und haben ab dann 48 Stunden lang Zeit, auf die Gewinn-Benachrichtigung zu antworten, danach verfällt der Anspruch.
     
  5. Gewinn
    Der Gewinn dieses Gewinnspiels besteht aus xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.
    Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Zudem ist keine Barablöse möglich.
     
  6. Benachrichtigung der Gewinner
    Die Gewinner werden per e-Mail benachrichtigt.
     
  7. Anwendbares Recht
    Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
     
  8. Übermittlung der Gewinne
    Die Gewinne werden entweder persönlich im Krebshilfe-Zentrum Steiermark, Rudolf-Hans-Bartsch-Str. 15-17, 8042 Graz übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versandt. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung bzw. Aufforderung zur Bekanntgabe einer Lieferadresse bestätigend meldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.
     
  9. Beendigungsmöglichkeiten
    Die Österr. Krebshilfe Steiermark behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus unterschiedlichen Gründen nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Österr. Krebshilfe Steiermark zudem das Recht, das Gewinnspiel nach ihrem Ermessen zu modifizieren.
     
  10. Datenschutz
    Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters oder ähnlicher Informationen verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.
     
  11. Rechtsweg und Haftung
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns. Die Österr. Krebshilfe Steiermark haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von e-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Österr. Krebshilfe Steiermark haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn e-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die Österr. Krebshilfe Steiermark nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die Österr. Krebshilfe Steiermark nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Österr. Krebshilfe Steiermark haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
     
  12. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.